
Die im Deutschen ReiseVerband (DRV) organisierten Reiseveranstalter haben sich auf eine Selbstverpflichtungserklärung verständigt. In diesem "Code of Conduct" zur Veranstalterreise werden die Qualitätskriterien aufgeführt, zu deren Einhaltung sich die Reiseanbieter freiwillig selbst verpflichten. Dabei werden die Kernkompetenzen und die umfassenden Leistungen der Reiseanbieter herausgestellt.
Mit ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift verpflichten sich die teilnehmenden Anbieter, die folgenden fünf Kriterien einzuhalten:
Um Kunden gegenüber besser wahrnehmbar und erkennbar zu sein, erhalten Reiseveranstalter, die Mitglied im DRV sind, den Code of Conduct unterzeichnen und sich an die Qualitätskriterien halten, ein aufmerksamkeitsstarkes Logo, das diese im Kundenkontakt nutzen können.
Senden Sie diese als Scan im PDF-Format oder per Post an die DRV Service GmbH . Bitte fügen Sie ergänzend gemäß Seite 5 Punkt 5 eine Kopie der Versicherungspolice der Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung oder eine Kopie der Versicherungsbestätigung hinzu.
* Stand Oktober 2016