Der Vertrieb im Deutschen ReiseVerband (DRV) will auch künftig bei ausgewählten Themen Rechtsgutachten erstellen lassen. „Die gute Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Josef Vogel von der Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt bei Fragestellungen zum Handelsvertreterstatus soll fortgesetzt werden“, kündigte Otto Schweisgut, Vizepräsident und Sprecher des mittelständischen Vertriebes im Deutschen ReiseVerband (DRV), auf der jüngsten DRV-Vorstandssitzung an. „Zahlreiche Mitglieder aus dem Expertenkreis Reisevertrieb haben sich bereit erklärt“, so Otto Schweisgut, Vorsitzender dieses Gremiums für die mittelständischen Reisebüros, „eine zusätzliche externe Rechtseinschätzung bei Vertriebsfragen finanziell zu unterstützen und so bei Bedarf weitere Gutachten in Auftrag zu geben. Unser Dank gilt den Kooperationen BEST RMG, AER, TSS und rtk, den Franchise-Systemen LCC und Holidayland sowie der Kreuzfahrt-Initiative“, hebt Otto Schweisgut die Partner, die sich beteiligen wollen, hervor.
Im vergangenen Jahr hatte der Vertrieb im DRV ein Gutachten zu grundsätzlichen Fragestellungen des Handelsvertreterstatus in Auftrag gegeben. „Die Ergebnisse des Gutachtens wurden vom Vertrieb mit großem Interesse aufgenommen. Darin wurden die Rechte des Handelsvertreters plausibel und für alle Beteiligten nachvollziehbar dargestellt“, so Schweisgut. Prof. Dr. Vogel wird im Auftrag des DRV-Expertenkreises Reisevertrieb – die gemeinsame Interessenvertretung des mittelständischen und konzerngebundenen Vertriebs – konkrete Fragestellungen auf der Grundlage von Praxisbeispielen prüfen. Damit soll der Vertrieb bei grundsätzlichen rechtlichen Fragestellungen weitere Klarheit erhalten und gestärkt werden.