Erfolg für den Branchenverband im Kampf gegen die Rückvergütungspraxis von Banken: Die Commerzbank stellt die Reisepreisrückvergütung auf ihren Kreditkarten über Holiday Travel by Karstadt zum 28. Februar 2013 ein. Das teilt der Reiseveranstalter TUI seinen Partneragenturen in der neuesten Ausgabe seines Informationsmediums ‚TUI news‘ mit. Seit mehreren Jahren widmet sich Angelika Hummel diesem Thema mit großem zeitlichem Einsatz. Die Vorsitzende des Ausschusses Mittelstand/Touristische Reisebüros des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) hat in Gesprächen mit Banken und der Politik unermüdlich die fatalen Auswirkungen dieser Rückvergütungspraxis für den Reisevertrieb deutlich gemacht. „Ich freue mich, dass TUI und Commerzbank jetzt auf Grund der DRV-Initiative einen Konsens erzielt haben und ich bin sicher, dass damit ein weiteres Zeichen gegen unfairen Wettbewerb mittels Rückvergütungen im Reisevertrieb gesetzt wird“, so DRV-Vorstand Hummel. „Die Initiative, gegen die Rückvergütungspraxis vorzugehen, ging eindeutig vom DRV aus“, betont Hauptgeschäftsführer Hans-Gustav Koch – und widerspricht damit anderslautenden Mitteilungen. „Wie kein anderer in der Branche hat sich Angelika Hummel gegen die Rückvergütungspraxis eingesetzt und kann nun auf diesen Erfolg zu Recht stolz sein“, hebt Koch hervor.
„Diese Kreditkartenleistung ist für den Vertrieb ein großes Ärgernis, da Kunden oftmals eine Beratungsleistung im Reisebüro in Anspruch nehmen, ihre Buchung dann aber bei einem Vermittler vornehmen, der Rückvergütung gewährt. Unter diesen Umständen wird das beratende Reisebüro um seinen Lohn gebracht. Es freut mich“, so Hummel weiter, „dass die Commerzbank nun von dieser Kreditkartenleistung Abstand nimmt“. Der DRV-Ausschuss setzt sich mit Vehemenz für den Kampf gegen die Rückvergütungspraxis der Banken ein. Zahlreiche Kreditinstitute versprechen ihren Privatkunden diesen Vorteil, wenn diese ihre Urlaubsreisen mit einer entsprechenden Kreditkarte bezahlen. Doch mit dieser Praxis schädigen Banken mittelfristig ihre eigenen Geschäftskunden – nämlich die Reisebüros in Deutschland.
Der DRV-Ausschuss Mittelstand/Touristische Reisebüros hat in den vergangenen vier Jahren Schritte gegen die Praxis der Rückvergütungen auf Pauschalreisen durch Banken und Sparkassen intensiv geprüft. Im Gegensatz zu Rabattierungen sind diese Rückvergütungen rechtlich nicht anfechtbar. „Juristisch ist diesem Gebaren grundsätzlich nicht beizukommen, das hat das Bundeskartellamt dem DRV mitgeteilt“, sagt Hummel.
„Keine Bank lebt vom Verkauf von Reisen. Die Rabatte und Rückvergütungen werden ausschließlich zu Werbezwecken genutzt“, so Hummel zu den Hintergründen der gängigen Praxis. Leidtragende sind jedoch die Reisebüros und die Reiseveranstalter, die durch die Praxis der Geldinstitute Preishoheit und Glaubwürdigkeit in der Kommunikation mit dem Endverbraucher einbüßen. Die von den Banken beworbenen Rückvergütungen könne kein seriös kalkulierender Reisemittler seinen Kunden einräumen, ohne seine Wirtschaftlichkeit zu gefährden. „Solche Aktionen sind für die Agenturen ruinös. Diese Rückvergütungen zerstören die Grundlagen eines jeden Reisebürogeschäftes, da sie die ohnehin niedrige Rendite dramatisch schmälern“, so DRV-Vorstandsmitglied Hummel.