Dem thailändischen Verkehrsministerium liegt eine Verordnung zur Verschärfung der Handgepäckregelung vor, die nach Angaben der Flughafenmanagement-Gesellschaft The Airports of Thailand (AOT) am 1. Juni in Kraft treten soll.
Entsprechend des Verordnungsvorschlages darf jeder Fluggast Flüssigkeiten in Behältern mitnehmen, deren Fassungsvermögen bei maximal 100 ml liegt. Alle diese Flüssigkeitsbehälter müssen gesammelt in einem Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal einem Liter an den Sicherheitskontrollstellen am Flughafen vorgezeigt werden. Pro Person darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss transparent und verschließbar sein.
Persönlich verschriebene flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, müssen jedoch an den Sicherheitskontrollstellen am Flughafen vorgezeigt werden. Es empfiehlt sich, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die bestätigt, dass der Fluggast die Medikamente benötigt. Seit dem 1. März 2007 gelten bereits für Japan und Korea die in Europa gültigen EU-Bestimmungen zur Einschränkung der Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck.
Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands (DRV) können bei der DRV Service GmbH genormte Plastikbeutel mit Firmenaufdruck zu Sonderpreisen erwerben und ihren Kunden überreichen. Mehr auf der DRV-Seite im
Shop-Bereich.