DIE REISEWIRTSCHAFT - Alle Ziele. Eine Stimme.
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Seit Oktober 2006 dürfen Fluggäste nur noch begrenzte Flüssigkeitsmengen mit an Bord nehmen. Transitreisende aus Drittstaaten mussten aufgrund dieser Regelung bisher ihre am Abflughafen erworbenen Flüssigkeiten beim Umsteigen auf EU Flughäfen...

Seit Oktober 2006 dürfen Fluggäste nur noch begrenzte Flüssigkeitsmengen mit an Bord nehmen. Transitreisende aus Drittstaaten mussten aufgrund dieser Regelung bisher ihre am Abflughafen erworbenen Flüssigkeiten beim Umsteigen auf EU Flughäfen abgeben. Seit Juli 2007 sind Ausnahmen möglich.

Die Europäische Kommission hat am 13. Dezember 2007 eine Verordnung für den Flughafen in Singapur verabschiedet. Nach Prüfung der Sicherheit des Flughafens in Singapur durch die Europäische Kommission ist es nun für Reisende aus Singapur möglich, dort erstandene Flüssigkeiten auf allen  EU-Transitflügen mit in die Kabine ihres Weiterfluges zu nehmen.

Weitere Drittstaaten haben ebenfalls Ausnahmeregelungen beantragt.