Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat Hinweise zur Auftragsverarbeitung nach dem ab Mai 2018 geltendem Datenschutzrecht und ein Muster einer entsprechenden Vereinbarung veröffentlicht. Die Hinweise gehen insbesondere auf die Unterschiede zwischen derzeit geltendem Recht und dem neuen Recht ein.
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Das BayLDA auf dem Weg zur Umsetzung der Verordnung
Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO1